Das Schicksal der Katholiken in den portugiesischen Missionen in Afrika
Januar 1911 [1]
Bekanntlich hat die provisorische portugiesische Regierung die Ausweisung der katholischen Missionare aus den portugiesischen Missionen für den 1. Januar 1911 beschlossen, ohne sich um die Berliner Konvention zu kümmern. Nun haben die beiden Mächte Deutschland und Österreich-Ungarn gegen diesen beabsichtigten und offensichtlichen Bruch der Berliner Konvention sehr energisch protestiert. Auch die Missionare selbst, u.a. der Provinzial der Väter vom hl. Geist, Pater Autunnes in Lissabon, haben in einer vom 10. November 1910 präsentierten Gedenkfeier energischen Protest eingelegt. Die Existenz und der Schutz der Missionen sind nämlich durch den allgemeinen Akt der Berliner Konferenz (Art. 6) vom Jahr 1884 garantiert, ferner durch das englische Abkommen von 1891 (Art. 10) und endlich durch den allgemeinen Akt der Brüsseler Konferenz vom Jahr 1890.
Der erste Akt bezieht sich auf das Becken des Kongo, der zweite auf das portugiesische Zentral- und Westafrika, der dritte erstreckt sich auf ganz Afrika. Kurz gesagt: Portugal hat sich ebenso wie alle anderen Mächte Europas zwecks der Bekämpfung der Sklaverei und der Förderung der Zivilisation unter den Eingeborenen, verpflichtet, die dort bereits bestehenden oder noch zu gründenden christlichen Missionen zuzulassen und zu beschützen. Dies ebenso in Angola wie in den Guineen und in Mosambik. An diese Pflicht, die auch für die Republik Portugal fortdauert, musste nun diese energisch erinnert werden. Bezüglich der deutschen Jesuiten [2] von Mosambik hat der Protest bekanntlich zu neuen Beschlüssen der portugiesischen Regierung in dieser Angelegenheit geführt. Es soll gestattet werden, dass die bisher in den Missionsstationen tätig gewesenen deutschen Jesuiten durch andere deutsche katholische Geistliche ersetzt und eine angemessene Frist zur Durchführung dieses Personalwechsels eingeräumt werden. Da die deutsche und österreichische Regierung solidarisch vorgehen, bezieht sich die Frist auch auf die österreichischen Missionare, also auch auf die polnischen. Ob nun diese Mächte sich mit dieser Konzession der provisorischen Regierung begnügen werden? Eigentlich sonderbar: In dem durch die Berliner und Brüsseler Konventionen den Missionen zugesicherten Schutz sind doch nicht Jesuiten-Missionare ausgenommen und als „vogelfrei“ erklärt? Warum nun sollen gerade sie ausgewiesen und durch andere Missionare ersetzt werden? Dies ist weder begründet noch gerecht. Aber freilich, wie kann Deutschland zur portugiesischen Republik sagen: „Tu, was ich dir sage, aber tu nicht, was ich dich lehre?“ Für Österreich liegt die Sache anders. Es befindet sich in keiner so heiklen Lage wie Deutschland und daher ist zu erwarten, dass Österreich nicht auf halbem Weg stehen bleibt, sondern noch energischer für das Verbleiben seiner Missionare in den portugiesischen Kolonien – (und wären es selbst „gefährliche“ Jesuiten!) – eintreten wird. So hoffen wir. Einstweilen scheint wenigstens der Bestand der Missionen selbst gesichert zu sein. Aus guter Quelle erfahren wir, dass das Inventar der Missionsstation von Boroma unter dem Schutz des deutschen Konsuls von der Firma Deuss und Cie. in Hamburg käuflich erworben wurde. Eine Garantie mehr für den Bestand dieser blühenden Mission. Doch ob die Ablösung der Jesuiten-Missionare durch Weltpriester sich so leicht verwirklichen lässt? Diese Bedenken treffen alle Missionen auf portugiesischem Gebiet, auch die der Väter vom hl. Geist und der Franziskaner. Wenn man sie bestehen lässt, wovon sollen sie leben? Denn eigentlich gewährt die provisorische portugiesische Regierung den Missionaren, wenn sie ihr Austreibungsdekret
zurückzieht, die „gnädige Bewilligung“, samt den Kindern der Mission und den Missionsschwestern Hungers zu sterben. Die Unterstützung der Missionen seitens der früheren portugiesischen Regierung war eine so beträchtliche, dass deren Entziehung auf einen Schlag eine furchtbare Krise für alle Missionen auf portugiesischem Gebiet, wenn nicht die langsame Vernichtung bedeutet. Sie ist ein Schmerzens- und Hilferuf, der schon jetzt aus allen Teilen der portugiesischen Missionen an die St.-Petrus-Claver-Sodalität dringt. So der Obere der Franziskaner – Mission, Pater Taxiera aus Mongue in Mosambik, der Apostolische Präfekt der Mission von Unter-Kongo, O. Magelhaes, wie Missionsschwestern aus Boroma und Landana (Westafrika), ohne zu reden von den Sambesi-Missionaren, den Patres Gonzalvez, Hiller und Witz, die seit dem Ausbruch der Krise mit der Artikelschreiberin schriftlich Kontakt pflegen. Von ihnen kommen die eindrücklichsten Bitten, sie in der bevorstehenden schweren Stunde nicht zu verlassen. Sie sind jetzt allein auf den Grossmut der Wohltäter angewiesen und sollen sich in ihrem Vertrauen nicht getäuscht sehen. Der liebe Gott hat noch niemals einen Missionar oder eine Missionsschwester verhungern lassen. Er wird auch jetzt den Opfern der portugiesischen Fanatiker das Brot reichen. Die St.-Petrus-Claver-Sodalität schätzt sich glücklich, wenn sie hier die Vermittlerrolle übernehmen darf. Gelingt es ihren Bemühungen, die Missionen nur während eines Jahres auf Kosten der Wohltäter zu erhalten, so ist vielleicht der Grund zu deren dauernder Erhaltung gelegt. Denn innert Jahresfrist kann sich vieles ändern und die Zustände in Portugal können wieder revidiert werden. Darum wendet sich die St.-Petrus-Claver-Sodalität hoffnungsvoll an die Katholiken und Missionsfreunde aller Nationen und eröffnet hiermit eine Sammlung zur Rettung der katholischen Missionen in portugiesischen Kolonien. Die Sodalität nimmt gerne grosszügige Gaben für Afrika entgegen. So in Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse 12; München, Türkensstrasse 15/11; Geistingen (Sieg) Rheinland; Breslau, Hirschstrasse 35; oder direkt an die Unterzeichnete in Rom, via dell’Olmata 16.
Maria Theresia Ledόchowska
NB Die katholischen Zeitungen und Zeitschriften werden zum Zeichen des Protestes gegen das Vorgehen der portugiesischen Freimaurerei zum Abdruck dieses Artikels gebeten.
[1] Der Text wurde von der Redaktion in Zug im September 2009 ins heutige Deutsch überarbeitet.
[2] 1814 wurde die Gesellschaft Jesu von Papst Pius VII. wieder zugelassen. Trotz immer neuer Vertreibungen und Verbote wuchs der Orden schnell wieder zu alter Größe. Kurz nach der Gründung des Deutschen Reiches Ende des wurden die Jesuiten während des sogenannten Kulturkampfes 1872 des Landes verwiesen. Gegen Ersten Weltkriegs wurden 1917 diese Jesuitengesetze aufgehoben.

